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Herzlich Willkommen
beim
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Hopfenbachtal - Gruppe
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Aktuell
Beitrags- und Gebührensatzungen (BGS) / Verbesserungsbeitragssatzung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sämtliche Satzungen hinsichtlich des Beitragsteils unseres Zweckverbandes für nichtig erklärt. Alle Vorgängersatzungen zur BGS 2021 enthalten Regelungen, die nach heutigem Verständnis nicht mehr korrekt sind. Folglich wäre mit der BGS 2021 erstmalig gültiges Beitragsrecht geschaffen. Dies hat zur Folge, dass die Verbesserungsmaßnahmen nicht über einen Verbesserungsbeitrag, sondern über einen neuen Herstellbeitrag erhoben werden müssen, differenziert für Alt- und Neuanschließer.
Der Zweckverband wird die Beiträge nun neu kalkulieren und eine neue Satzung erlassen. Die bereits erhobenen Vorauszahlungen für den Verbesserungsbeitrag werden dann auf den neuen Herstellbeitrag entsprechend einer Übergangsregelung angerechnet.
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...ist das kostbarste Gut das wir besitzen...
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Anschrift:
Schlait 2, 93309 Kelheim / Thaldorf
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